Der Ärztliche Kreisverband Rosenheim und der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und führen ein Dienstsiegel. Sowohl der Ärztliche Kreisverband Rosenheim als auch der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern sind berechtigt, nach Vorlage der Originalurkunden kostenlose Beglaubigungen auszustellen.